Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma SINTEC® IT-Service
Schneider Informationstechnologien & Service
(Inh. Peter Schneider)
Bei allen Leistungen und für alle Verträge, die die Firma SINTEC
für Kunden erbringt, gelten die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB), die der Kunde mit Vertragsabschluß
als Vertragsinhalt anerkennt.
1. Erbringung der Leistung
1.1 Handelt es sich bei der zu erbringenden Leistung um eine Anpassung eines bereits vorhandenen Netzwerkes oder Softwareproduktes, so sollte vor Beginn der Ausführung der Umfang der zu erbringenden Leistung schriftlich definiert werden ("Pflichtenheft"). Der Kunde und die Firma SINTEC erkennen dieses Dokument anschließend als verbindlich an. Das Dokument fixiert den Umfang des zu erstellenden Produktes/der zu erbringenden Leistung (also beispielsweise seine Funktionsweise, evtl. notwendige Zusatzprodukte, zu erstellende Berichte, etc.) sowie den voraussichtlichen Termin seiner Fertigstellung bzw. Termine für die Erreichung definierter Zwischenschritte. Außerdem wird in diesem Dokument eine Absprache über den Preis des Produktes/der Dienstleistung getroffen. Nachträgliche Änderungen des Dokumentes sind nur möglich, wenn sowohl der Kunde als auch die Firma SINTEC diesen zustimmen. Darüber hinaus können Termine auch dann verschoben werden, wenn die Arbeit durch Umstände verzögert wird, die die Firma SINTEC nicht verschuldet hat.
1.2 Wird die Leistung beim Kunden erbracht, so ist dieser dafür verantwortlich, dass die Ausführung der Arbeiten reibungslos verlaufen kann. Insbesondere hat er alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Arbeitsmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
1.3 Will der Kunde vom Vertrag zurücktreten, so ist dies nur beim Einverständnis beider Seiten möglich. Erfolgt der Rücktritt auf Wunsch des Kunden, so ist auf jeden Fall ein aufwandsabhängiger Teil des vereinbarten Preises zu zahlen.
1.4 Die Firma SINTEC hat das Recht jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde verzichtet für diesen Fall gegenüber der Firma SINTEC auf sämtliche Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die Firma SINTEC behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei der Firma SINTEC eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
2.2 Die Kosten für die erbrachten Dienstleistungen werden erfolgsunabhängig nach Aufwand in Rechnung gestellt.
2.3 Für alle Webspace, Server und Domainprodukte sind die Kosten für 1 Jahr (Mindestlaufzeit) im voraus zu entrichten. Kündigungen der Webspace, Server und Domainprodukte sind bis max. 6 Wochen vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraumes schriftlich zu erfolgen.
2.4 Zahlungen sind binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragserfüllung. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Firma SINTEC nach einer Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% zu. Weiters werden Mahnspesen in Höhe von EURO 10,00 (excl.) nach der 1. Mahnung verrechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
2.5 Die Firma SINTEC ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Firma SINTEC berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
2.6 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
2.7 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die Firma SINTEC jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Bezahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistungen verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die Firma SINTEC Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Von der Firma SINTEC gelieferte Produkte bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des gesamten Entgeltes im Eigentum der Firma SINTEC.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Bei anerkannten Mängeln der erbrachten Leistung hat die Firma SINTEC das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung, die in einer angemessenen Zeit erfolgen muss. Führt diese Nachbesserung nicht zum Erfolg, so kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Minderung des Preises oder bei schwerwiegenden Mängeln auch eine Aufhebung des Vertrages unter Rückerstattung des Preises verlangen.
4.2 Darüber hinaus übernimmt die Firma SINTEC keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Benutzung des Produktes heraus entstanden sind. Dies umfasst insbesondere Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder Daten sowie jeglichen anderen finanziellen Verlust. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma SINTEC herbeigeführt wurde.
4.3 In jedem Fall ist die Höhe von Haftungs- oder Gewährleistungsforderungen auf die Höhe des Auftragswertes (der vereinbarte Preis) beschränkt.
4.4 Stimmt der Kunde diesen Bestimmungen (auch in Teilen) nicht zu, so darf keine Nutzung der erstellten Leistung / des erstellten Produktes erfolgen.
5. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
5.1 Die Firma SINTEC übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die Firma SINTEC von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.2 Die Firma SINTEC übernimmt keine Haftung für fehlende Softwarelizenzen.
5.3 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die Firma SINTEC von allen Ansprüchen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden, über erste Aufforderung schad- und klaglos zu halten. Etwaige Prozesskosten sind vom Kunden angemessen zu bevorschussen.
6. Allgemeine Bestimmungen
6.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
6.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Die Firma SINTEC ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
6.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich.
6.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Firma SINTEC mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der Firma SINTEC im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die Firma SINTEC die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetztes für geschäftliche Zwecke der Firma SINTEC auch innerhalb der Firma SINTEC verwendet.
6.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regellücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Firmendaten
Firmenname: SINTEC®
Inhaber: Peter H. Schneider
Gründungsjahr: 1999
Sintec IT-Service bietet seit 1999 Verlässlichkeit, Kompetenz und Nachhaltigkeit. Wir sind innovativ im Denken und Handeln. Unsere Mittarbeiter sind zuverlässig, diskret und kompetent.